Änderung der Vereinssatzung
Erstellt von THME |
| Verein
In der kommenden ordentlichen Mitgliederversammlung wird unter Tagesordnungspunkt 6 eine Änderung der Vereinssatzung behandelt.
Geändert werden soll auf Antrag des geschäftsführenden Vorstands § 12 Ziffer 1 Verwaltung.
Dieser lautet aktuell wie folgt:
1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus fünf gleichberechtigten Vorsitzenden. Die
Arbeitsbereiche werden entsprechend der Geschäftsordnung zugewiesen.
Geändert werden soll er in:
1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus sechs gleichberechtigten Vorsitzenden. Die
Arbeitsbereiche werden entsprechend der Geschäftsordnung zugewiesen.
Hintergrund: Es soll ein Vorstand mit der Zuständigkeit Sport installiert werden.